Baugesetzbuch: Umnutzung soll erleichtert werden

10 September 2024
Deutschland
Freilandhaltung

Die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich soll von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Zudem soll die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt werden.

Erleichterungen für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich sieht eine Änderung des Baugesetzbuches vor, die das Bundeskabinett Mitte vergangener Woche beschlossen hat. Zum einen soll die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Zum andern soll die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt werden. Damit soll den Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen eines landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen werden.

Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßte die Maßnahmen. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eingebrachten Punkte zur erleichterten Umnutzung von landwirtschaftlichen Hofstellen seien sehr sinnvoll in der Begleitung des Agrarstrukturwandels“, sagte der BLG-Vorsitzende Christopher Toben gegenüber dem Pressedienst Agra Europe. Er mahnte zugleich erneut an, bei der im Gesetzentwurf angestrebten Beschleunigung von Bebauungsplanungen mehr Nachdruck auf den Erhalt der Freifläche als Grundlage für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und biogenen Rohstoffen gelegt werden.

Mehr Zeit für Planungen

Das BMEL begründet die vorgesehene Verlängerung der Umnutzungsfrist damit, dass Gebäude wegen des Fristablaufs oft nicht umgenutzt werden können, obwohl ihr Zustand mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Folgenutzung erlauben würde. Daher sollten die Landwirtinnen und Landwirte künftig mehr Zeit für ihre Planungen haben, was sie aus ehemaligen Ställen oder Scheunen machen wollen. Hiervon könnten auch noch aktive landwirtschaftliche Betriebe Gebrauch machen, die etwa aufgrund einer Umstellung der Produktionsrichtung oder der Betriebsstruktur über nicht mehr genutzte Gebäude verfügen, die ursprünglich aufgrund der landwirtschaftlichen Privilegierung im Außenbereich errichtet worden sind. Das trägt auch dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung.

Selbstständige Wohngebäude als Anbau ermöglichen

Eine Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben soll vor allem der Tatsache Rechnung tragen, dass häufig mehr als zwei Generationen auf einem Hof leben. Daher soll dem BMEL zufolge neben Erweiterungen von Wohngebäuden im Außenbereich auch die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau ermöglicht werden. Zudem soll in beiden Fällen die Zahl der möglichen Wohnungen auf vier erhöht werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümer und ihre Familie genutzt werden.

AgE
Bild: Big Dutchman

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.