Salmonellen-VO: Hygieneschleusen gefährden die Mobilstallhaltung

17 Mai 2024
Mobilstall
Mobilstall Legehennen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber sorgt sich um die Zukunft der mobilen Geflügelhaltung. Hintergrund ist die Neufassung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung, mit der die Einrichtung von Hygieneschleusen verpflichtend wird. Färber wirft der Bundesregierung vor, sie bleibe bislang überzeugende Antworten schuldig, wie die neue Vorgabe umgesetzt werden solle. „Ich sehe die Bundesregierung gefordert, im Dialog mit der Branche praktikable Lösungen zu entwickeln“, erklärte der Vorsitzende des Bundestagsernährungsausschusses am Donnerstag (16.5.2024) gegenüber dem Pressedienst Agra Europe.

Für ihn wäre denkbar, dass die Betriebe in der Nähe der Mobilställe Umkleidemöglichkeiten einrichten, in denen Schutzkleidung angelegt und Schuhe gewechselt werden können. Nicht akzeptabel wäre laut Färber indes, wenn Geflügelhalter mit Mobilställen die Anforderungen nicht stemmen könnten und sich gezwungen sähen, aufzugeben. „Mobile Geflügelhaltung ist eine besonders tier- und umweltfreundliche Haltungsform, die sich gut in kleinen Betrieben verwirklichen lässt und von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gewünscht wird“, betonte der CDU-Politiker.

Hygieneschleuse im Mobilstall sinnlos

Für Färber steht außer Frage, dass Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für jede Form der Geflügelhaltung unverzichtbar sind. Gleichwohl hält er es für angezeigt, Mobil- und Festställe unterschiedlich zu behandeln. Bei Mobilställen könnten aufgrund der Freilandhaltung insbesondere durch Wildtiere und wechselnde Weideflächen Krankheitserreger in die Herde eingetragen werden. „Die Sinnhaftigkeit der Hygieneschleuse im Mobilstall erschließt sich mir daher nicht“, so der Parlamentarier. Völlig unklar sei, wie die Hygieneschleuse in den Mobilstall integriert werden solle. Es fehle an Platz, Strom sowie fließender frostsicherer Wasserver- und -entsorgung.

AgE
Bild: Cordula Möbius

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.